Zahlungserinnerung trotz bereits beglichener Rechnung
Solltest Du eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten haben, obwohl Du die Rechnung bereits beglichen hast, kann dies an einer zeitlichen Überschneidung in unseren Systemen liegen.
In Einzelfällen kann es durch Verzögerungen in der Datenverarbeitung oder technische Abstimmungen dazu kommen, dass eine Zahlung noch nicht sofort verbucht wird.
Um die Angelegenheit schnell für Dich klären zu können, sende uns bitte die entsprechende Rechnungs- oder Auftragsnummer sowie einen Nachweis über die Zahlung zu. Wir prüfen den Vorgang umgehend und geben Dir eine Rückmeldung.
Dein Anliegen ist uns wichtig und wir unterstützen Dich selbstverständlich dabei, alles schnellstmöglich zu lösen.

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